Schulsozialarbeit
Allgemeine Informationen für Eltern
über das Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT)
für Kinder im Grundschulalter
Falls Sie folgende Leistungen bekommen,
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Kindergeldzuschlag
- Wohngeld
- oder als Asylbewerber
dann können Sie zusätzlich finanzielle Unterstützung beantragen.
Welche finanziellen Unterstützungen können Sie beantragen?
1. Teilnahme an Ausflügen und Klassenfahrten
2. Schulmaterial (nur beim Jobcenter ohne Antrag)
3. Busfahrten für Kinder, die weiter als 3 km von der Schule entfernt wohnen
4. Mittagessen für Kinder, die in der OGS angemeldet sind
5. Nachhilfe (muss von der Schule bescheinigt werden)
6. Teilnahme bei Kultur, Sport, Freizeit (z.B. Sportverein, Musikschule…)
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf die Leistungen der Bildung und Teilhabe ist dort zu stellen, wo Sie Ihre entsprechenden allgemeinen Leistungen beantragen, also im Jobcenter oder im Sozialamt (Rathaus oder Kreishaus).
Frau Dräger hilft Ihnen gern bei den Anträgen Dienstag: 11.40 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 13.15 Uhr Mittwoch: 08.00 bis 09.00 Uhr (oder nach Vereinbarung) |
Telefonisch über die Schule erreichbar und unter der Handynummer 0160/ 99816540