Offene Ganztagsschule
AktuellTräger des Offenen Ganztags an der Tinsberger Schule ist die AWO. Zurzeit besuchen 100 Kinder die OGS.
Die Schüler/innen werden von
- einer Leiterin
- neun pädagogischen Fachkräften
- und einer Frau im Bundesfreiwilligendienst
Ziel der Arbeit ist es,
- das Selbstbewusstsein und die Selbstständigkeit der Schüler/innen zu stärken, indem wir sie in die Planung und Durchführung vieler Aktivitäten eigenverantwortlich einbeziehen.
- die Entwicklung der Sozialkompetenz der Kinder zu unterstützen, indem wir das Zusammenleben mit anderen Menschen und die Übernahme von Verantwortung trainieren.
- jedes Kind in der Entwicklung seiner kognitiven Fähigkeiten zu fördern, indem wir Lese- und Sprachförderung anbieten, sowie in Projekten die Unterrichtsthemen des Vormittags aufgreifen und unter dem Schwerpunkt des kreativen Gestaltens und der Integration der Inhalte in den Alltag weiterführen.
- durch vielfältige Angebote das Interesse der Kinder an ihrer Umwelt zu wecken und somit nachhaltig eine sinnvolle Freizeitgestaltung anzubahnen, indem wir u.a. die Angebote für Familien und Kinder der Stadt Lüdenscheid sowie der näheren Umgebung nutzen und damit den Kindern bekannt machen.
Öffnungs- und Abholzeiten
Die OGS ist außerhalb der Ferien eine Schulveranstaltung mit verpflichtender Teilnahme und endet um 16 Uhr. In den Ferien ist die Teilnahme freiwillig.
In den Sommerferien schließt die Einrichtung für 3 Wochen, ebenso für 5 Werktage in den Weihnachtsferien. Die Ferienbetreuung findet im Wechsel am Standort Tinsberger Schule oder Knapper Schule statt. Die Information darüber ist in der Abfrage über die Teilnahme enthalten.
Die OGS ist von montags bis freitags von 11.30 – 16.00 Uhr geöffnet.
Für die Nutzung außerschulischer Vereinsaktivitäten oder therapeutischer Maßnahmen kann ein Nachmittag in der Woche vereinbart werden, an dem das Kind entweder nach Unterrichtsschluss oder um 14 Uhr nach Hause geht.
Tagesablauf
8.00 – 13.15 Uhr Unterricht (Kinder, die unterrichtsfrei haben, gehen ab 11.40 Uhr in die OGS)
12.00 Uhr/13.00 Uhr/ Mittagessen
13.30 Uhr
11.40 - 15.00 Uhr Hausaufgabenbetreuung, orientiert am
Unterrichtsende der Kinder
15.00 - 16.00 Uhr Freispiel, AGs, Förderangebote
Mittagessen
Das gemeinsame Essen ist für uns ein wichtiger Bestandteil des Tagesablaufs. Beim Essen achten wir auf eine ruhige, entspannte Atmosphäre. Tischregeln sind hier ein wichtiger Baustein. An unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien werden die Schüler/innen in die Zubereitung der Speisen und die Vor- und Nachbereitung der Mahlzeiten einbezogen. Abwechslungsreiche, gesunde Ernährung ist uns wichtig, wobei wir die muslimischen Speisevorschriften beachten. Besonders wichtig ist, dass die Eltern die Leiterin der OGS über Nahrungsmittelallergien ihres Kindes informieren. Die Teilnahme am Mittagessen ist für alle Kinder verbindlich.
Hausaufgaben
Von Montag bis Donnerstag machen die Schüler/innen zwischen 11.40 und 15.00 Uhr ihre Hausaufgaben. Lehrer/innen oder Mitarbeite/rinnen der OGS stehen den Kindern zur Betreuung und Unterstützung zur Verfügung. Sie geben ‚Starthilfen’, Tipps und unterstützen die Kinder darin, Lösungswege zu finden. Hat ein Kind jedoch gravierende Verständnisprobleme, so werden die Klassenlehrerin und die Eltern durch eine Notiz unter den Hausaufgaben oder im HA-Heft informiert.
Freizeitangebot
Als Entspannung und Ausgleich zum Vormittagsunterricht stehen freies Spiel, Bewegung und Kreativität im Vordergrund des Freizeitangebotes. Wir bieten Gruppenarbeiten an, die von den ständigen Mitarbeiterinnen gestaltet werden. Daneben gibt es AGs, die über einen längeren Zeitraum zum Teil auch von Honorarkräften durchgeführt werden. Die Thematiken greifen die Interessen und Bedürfnisse der Kinder auf. Darüber hinaus kommt der Wahrnehmung des lokalen Kultur- und Freizeitangebotes ein hoher Stellenwert zu.
Kosten
Die Offene Ganztagsgrundschule wird vom Land NRW, der Stadt Lüdenscheid und den Elternbeiträgen finanziert. Die Elternbeiträge sind abhängig vom Einkommen und können 0 € bis 102 € betragen. Das Essen kostet 51 € pro Monat. Beziehen die Eltern Unterstützung aus den Sozialkassen oder haben ein niedriges Einkommen, kann über das Bildungs- und Teilhabegesetz ein Zuschuss beantragt werden, so dass sich die Kosten auf 1 € pro Mahlzeit verringern. Fehlt ein Kind, so kann eine Erstattung des Essensgeldes erst erfolgen, wenn es an mehr als zwei zusammenhängenden Schultagen entschuldigt in der OGS fehlt.