Verkehrs- und Mobilitätserziehung

Veröffentlicht: Donnerstag, 28. Januar 2016 Geschrieben von Tinsberger Schule

„Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung ist der Schule als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen. Sie leistet einen Beitrag zur Sicherheits-, Sozial-, Umwelt- und Gesundheitserziehung. Ziel und Aufgabe schulischer Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung ist es, die für eine reflektierte und verantwortliche Teilnahme in der Verkehrswirklichkeit erforderlichen Kompetenzen zu fördern.“ (RdErlass d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 14.12.2009)

In der Primarstufe liegen die besonderen inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit im Bereich der Sicherung des Schulweges und des Radfahrtrainings. Die Radfahrausbildung bildet in den Klassen 3 und 4 einen besonderen Schwerpunkt, bei dem die Tinsberger Schule eng mit den Verkehrssicherheitsberaterinnen und –beratern der örtlichen Polizeibehörde sowie den Erziehungsberechtigten zusammenarbeiten.

Bei den inhaltlichen Themen richten wir uns nach den Rahmenvorgaben des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen:

Klasse 1 und 2

Themenkreis: Schulumgebung und Wohnumgebung

·      Begehung des Schulbezirks unter besonderer Berücksichtigung der Gefahrenschwerpunkte sowie Einüben korrekter Verhaltensweisen als Fußgänger im Straßenverkehr

·      Kennenlernen und Wahrnehmen der Verkehrsrealität der Umgebung sicherer Schulweg, selbstständige

·       Bewältigung des Schulwegs, Schulwegtraining

·       ausgewählte Verkehrszeichen und Verkehrsregeln

·       Verhalten auf dem Gehweg, an der Bushaltestelle, im Auto

·       umweltförderliches Verhalten

Themenkreis: Unterwegs bei schlechten Sichtverhältnissen

·       Auswirkungen von Dunkelheit, trübem Wetter, Regen, Schnee, Eis

·       Bedeutung von hellen Farben und Reflektoren an Kleidung, Rad und Schultasche

Themenkreis: Tretroller Fahrtraining

·       Schulung des Gleichgewichts und der Koordination

·       Bewegungskönnen im Gleiten, Fahren und Rollen erweitern

·      situationsgerechtes und verantwortungsvolles Verhalten bei sportlichen Betätigungen im Verkehrsraum

Themenkreis: Bewegungssicherheit und Radfahrtraining

·       Schulung der Sensomotorik und Reaktionsfähigkeit

·       Radfahrtraining

·     Überprüfung der Verkehrssicherheit des eigenen Fahrrads, Funktionsweise der Einzelteile, Tragen des Helms

·      situationsgerechtes und verantwortungsvolles Verhalten als Radfahrerin oder –fahrer auf dem Gehweg,

·       Radweg, kombinierten Geh-Radweg, beim Überqueren einer Fahrbahn

·        situationsgerechtes und verantwortungsvolles Verhalten bei sportlichen Betätigungen im Verkehrsraum

Klasse 3 und 4

Themenkreis: Schulumgebung und Wohnumgebung

·      Umweltorientiertes Verhalten und Handeln (Radwegnetz vor Ort, Nutzungsmöglichkeiten von Verkehrsmitteln, Gesundheitsgefährdung durch Lärm, Abgase, Geschwindigkeit)

·       Verhalten und Handeln im Straßenverkehr (Anwendung von Kenntnissen über Verkehrsregeln und –zeichen, Verständigung mit anderen Verkehrsteilnehmern, Hilfestellung für andere Verkehrsteilnehmer)

·       Weiterentwicklung der Sensomotorik und Reaktionsfähigkeit

·      Verkehrssicherheit des eigenen Fahrrads (notwendige Bestandteile, Funktionsfähigkeit der Bestandteile, Pflege und Wartung)

·      Radfahrausbildung (Theoriekenntnisse in Verkehrsregeln und –zeichen, Übungen auf dem Schulhof, Straßenbenutzung, Besonderheiten auf der Fahrbahn, Verhalten an Ampeln, Verhalten beim Einfahren in den fließenden Verkehr, Sicherheits- und Gesundheitsaspekte des Radfahrens)

·      Abschluss der Radfahrausbildung (Überprüfung des theoretischen Wissens und des praktischen Könnens)

 

Radfahrausbildung: Unfallschutz und Haftpflicht

Die Schülerinnen und Schüler sind über die Unfallkasse NRW im Rahmen der Schulveranstaltung versichert.

Laut Gesetz gilt:

  • 828 BGB:

(1)  Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2)  Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbei-geführt hat.

Die Haftpflichtversicherung ist differenziert zu betrachten:

·       vorrangig ist festzustellen, ob grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde

·       die Frage der Haftung ist vom Alter des Kindes abhängig (s. §828 BGB)

·       eine private Haftpflichtversicherung ist ggf. vorrangig in Anspruch zu nehmen

Schulweg

Der Schulweg bietet Kindern die Gelegenheit, richtiges Verkehrsverhalten zu trainieren und bietet vor Unterrichtsbeginn Bewegung in frischer Luft.

Um den SchülernInnen  einen sicheren, ungefährlichen Schulweg zu ermöglichen, werden alle Eltern in den Klassenpflegschaftssitzungen informiert und erinnert:

·       Eltern sollten die Verkehrsregeln vor der Einschulung mit ihren Kindern üben

·       die Kinder sollen zu Fuß zur Schule kommen

·       falls Eltern ihr Kind begleiten möchten, dies aber aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht können, sollten sie anstreben‚ Gehgemeinschaften zu gründen

·       Eltern, die ihr Kind trotzdem mit dem Auto bringen wollen, sollen es an der Sparkasse oder an den Treppen an der Wiesenstraße aussteigen lassen